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   BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82   

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BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82 (https://dejure.org/1983,17383)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1983 - 7 RAr 12/82 (https://dejure.org/1983,17383)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 (https://dejure.org/1983,17383)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82
    Das LSG hat seine Entscheidung zutreffend auf die erst während des Berufungsverfahrens ergangenen Bescheide der Beklagten vom 9. Januar 1981 (in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. März 1981) und vom 11. Januar 1982 ausgedehnt und hierüber als erstinstanzliches Gericht (BSGE 18, 231 : SozR SGG 5 96 Nr. 17) entschieden; denn diese sind gem SS 153 Abs. 1, 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden.
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des

    Auszug aus BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82
    Leistungen aufgrund dieser Anwartschaft standen ihm bei Arbeitslosigkeit folglich solange zu, als der Anspruch nicht durch Erfüllung verbraucht war (5 110 Nr. 1 AFG), als er keinen neuen Anspruch auf Alg erworben hatte (5 125 Abs. 1 AFG) oder als nicht seit Entstehung des Anspruchs drei Jahre verstrichen waren (% 125 Abs. 2 AFG; vgl dazu Urteil des Senats vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 116/81 -).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80

    Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens

    Auszug aus BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die jeweiligen Leistungsbewilligungen auf dieselbe Anwartschaft und Anspruchsgrundlage zurückgeführt werden, damit auf ein und dasselbe dem Grunde nach fortbestehendes Dauerrechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten, wie es hier angenommen worden ist (vgl BSG SozR 1500 5 96 Nrn 6, 7, 1H; SozR 4100 5 13a Nr. 11; Urteile des Senats vom 1A. August 1980 - 7 RAr 100/79 - und vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 6/80 -" insoweit nicht veröffentlicht).
  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 100/79
    Auszug aus BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die jeweiligen Leistungsbewilligungen auf dieselbe Anwartschaft und Anspruchsgrundlage zurückgeführt werden, damit auf ein und dasselbe dem Grunde nach fortbestehendes Dauerrechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten, wie es hier angenommen worden ist (vgl BSG SozR 1500 5 96 Nrn 6, 7, 1H; SozR 4100 5 13a Nr. 11; Urteile des Senats vom 1A. August 1980 - 7 RAr 100/79 - und vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 6/80 -" insoweit nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg.) Dies ist ungeachtet des auf die Gewährung von Alhi gerichteten Antrags nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (BSGE 44, 164, 166 f = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 49, 114, 115 ff = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSG, Urteil vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 31/79, USK 80153; Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 - unveröffentlicht - und vom 20. September 1989 - 7 RAr 38/89 - unveröffentlicht) zu prüfen, da nicht davon auszugehen ist, daß die Klägerin Alg nicht geltend machen wollte, falls ihr dies zu gewähren wäre.
  • BSG, 15.06.1992 - 7 BAr 90/91

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

    Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt, der Anspruch auf Alhi gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst a AFG habe - wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden habe (BSG vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 -DBl BA R Nr. 2844a zu § 134 AFG) - Vorrang vor einem Anspruch auf Alhi nach § 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AFG.

    Im übrigen steht diese Ansicht des Beschwerdeführers in Widerspruch sowohl zur Rechtsprechung des Senats (BSG vom 23. September 1980 - 7 RAr 82/79 - DBl BA R Nr. 2564a zu § 136 AFG und vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 - DBl BA R Nr. 2844a zu § 134 AFG) als auch zur einhelligen Meinung in der Literatur (Krebs/Schelter, Komm zum AFG, Stand Mai 1991, § 135 Rz 8; Kühl in Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand April 1992, § 135 Rz 6; Schmidt in GemKomm zum AFG, Stand März 1992, § 135 Rz 5; Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm zum AFG, 1972, § 135 Rz 8; Wittrock in Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl 1988, § 135 Anm 10).

  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 6/83
    Im Urteil vom 16- März 1983 - 7 RAr 12/82 -" das dem Kläger zur Kenntnis gebracht worden ist, hat der Senat ausgeführt, daß $ 13a Abs. 1 Nr. 2 AFG, der einen Anspruch auf Alhi ausschließt, wenn der Antragsteller (noch) einen Anspruch auf Alg hat, weil er die Anwartschaftszeit erfüllt, auch dann gilt, wenn dieser Alg-An3prucn auf die Erfüllung einer Anwartschaftszeit beruht, die zeitlich vor der Verwirklichung eines an sich die Anspruchsvoraussetzungen für originäre Alhi enthaltenden Sachverhalts liegt.

    Letzteres könnte der Fall sein, wenn ein das Begehren des Klägers nicht befriedigender Alhi-Bewilligungsbescheid gem 5 96 SGG Gegenstand der Klageverfahrens (vgl dazu BSG vom 16. März 1983 7 RAr 12/82 -) oder gem 5 86 SGG Gegenstand des Vorverfahrens geworden ist (vgl dazu BSG SozR 1500 5 86 Nr. 1).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 30 AL 245/07

    Arbeitslosenhilfe; Aufhebung der Leistungsbewilligung und Rückforderung von

    Allenfalls, wenn die Leistung aufgrund eines bindenden Bescheides erbracht wurde und dieser Bescheid auch später nicht aufgehoben worden ist, kann ein Leistungsbezug ungeachtet des Vorliegens der materiellrechtlichen Voraussetzungen als rechtmäßig angesehen werden (BSG, Urteil vom 16. März 1983, 7 RAr 12/82 m.w.N., zit. nach juris, in DBlR 2844a, AFG/§ 134).
  • BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92

    Arbeitslosigkeit - Legaldefinition - Einarbeitungszuschuß

    Dies gilt selbst unter Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (BSGE 44, 164, 166 f = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 49, 114, 115 ff = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 72, 105 = SozR 3-4100 § 169b Nr. 1; BSG USK 80153; BSG, Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 12/82 -, unveröffentlicht, und vom 20. September 1989 - 7 RAr 38/89 -, unveröffentlicht), der regelmäßig zur Überprüfung eines Leistungsantrags unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zwingt.
  • LSG Bayern, 28.11.2002 - L 9 AL 375/98

    Eintritt einer Sperrzeit und das Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe;

    Der Anspruch auf Anschluss-Arbeitslosenhilfe soll vorrangig vor einem etwa zwischenzeitlich erworbenen Anspruch auf originäre Arbeitslosenhilfe die Funktion der Lohnersatzleistung für den Fall der Arbeitslosigkeit übernehmen (wobei es hinzunehmen ist, dass sich ein zwischenzeitlich erzieltes höheres Entgelt dadurch nicht auf die Leistung auswirkt, BSG vom 16.03.1983 Az.: 7 RAr 12/82).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
    Es kommt insbesondere nicht darauf an, welchen Vordruck der Antragsteller benutzt oder welche Bezeichnung er gewählt hat (BSG, Urteil vom 16.03.1983, 7 RAr 12/82, juris).
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